DHS (einmal mehr) kündigt Schlussfolgerung (innerhalb von 3 Stunden) ohne jegliche Untersuchung an. - Schlussfolgerung über die Absicht des Bundesagenten - Schlussfolgerung über die Absicht des Individuums - Implizite Schlussfolgerung über den Zeitpunkt der Entwaffnung des Individuums und dessen Erschießung